Am 6. Oktober 2021 ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen das Unrecht, das im März 2020 begann!

Am 6. Oktober 2021 ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen das Unrecht, das im März 2020 begann!

Corona-Gerichtsbeschluss

Söders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig (link)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt die von Bayerns Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam. Die Richter bescheinigen Söders Regierung ein fragwürdiges Menschenbild. Der Beschluss belegt aber auch eine wünschenswerte Entwicklung…

Der Inhalt der unter dem Aktenzeichen 20N20.767 geführten, bislang nicht veröffentlichten Entscheidung wird Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nicht gefallen. Denn die Richter stellten fest, dass die Maßnahme rechtswidrig war. (Der Artikel erschien heute auf welt.d, leider hinter Bezahlschranke.)

Und was bringt uns dieses Urteil jetzt im Oktober 2021??? Nach über einundhalb Jahren???

Warum ist so eine Entscheidung erst so spät gefallen?

Bekommen wir eine Entschädigung?

Wo blieb der Schutzauftrag als dritte Säule in der grundgesetzlichen Aufsichtspflicht der Legislative die ganze Zeit?

Alles Fragen, die sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gefallen lassen  muß.

Mit Humor, kann ich nur annehmen, dass die Richter des bayerischen Verwaltungsgerichtshof, wohl wie ich am besten unter Termindruck arbeiten können. Wahrscheinlich wussten sie, dass das Urteil zum 6. Oktober 2021 erst fertig sein muss, da braucht man ja nicht gleich anzufangen und es hat Zeit am 4. oder 5. Oktober sich mal mit den Verfassungen und dem Grundgesetz zu beschäftigen. Und da sehe ich die Richter richtig vor mir, wie ihnen die Kinnladen heruntergefallen sind, und sie meinen „uii das war ja rechtswidrig. Ach du je. Naja. kann man nichts mehr machen.“

Ich bin weder Juristin, noch Staatsrechtlerin, jedoch kann ich lesen und kenne das deutsche Grundgesetz und auch die bayerische Verfassung, da wir diese sogar in der Schule durchgenommen haben. Auch in meinem Wirtschaftswissenschaftsstudium war es Teil der Vorlesungen.

Seit Beginn im März 2020 habe ich hier und am Anfang auf meiner anderen Internetseite im Blog geschrieben, dass es rechtswidrig ist.

Besser spät als nie, meinen Sie???

Jedoch stellen sie sich mal vor, es kommen andere Restriktionen oder Anordnungen, die vielleicht sogar lebensgefährlich sind oder tödlich sein könnten und keiner entscheidet sofort, weil es nicht gewünscht wird. Sind wir da dann nicht schon wieder in Zeiten, die wir zwischen 1933 und 1945 hatten?

Und wo bleibt das Bundesverfassungsgericht jetzt!

Ihre

Brigitte H. Alsleben

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